Tarife

Neben der Grundgebühr staffeln sich unsere Tarife unter anderem nach der Entfernung Ihres Zielortes. Einen Anhaltspunkt über unsere Gebühren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

 

Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung (Landkreis Harburg). Demnach gelten für Buchholz in der Nordheide folgende Preise:

 

 

Leistung

Preis

Taxifahrten

 

Grundpreis pro Fahrt:

  5,20  Euro

km-Preis:

  2,90  Euro

Wartezeit pro Stdunde Fahrgastbedingt:

  42,00  Euro

Verkehrsbedingte Wartezeiten

  35,00 Euro


 

§ 7 Beförderrungsentgelte

(1) Der Fahrpreis im Pflichtfahrgebiet setzt sich aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die Fahrleistungen

und etwaigen Wartegeldern sowie der Anfahrtgebühr nach Abs. 4 zusammen, unabhängig von der

Anzahl der beförderten Personen.

(2) Der Grundpreis beträgt für jede Fahrt einschließlich einer Fahrleistung für eine besetzt zu fahrende

Wegstrecke von bis zu 34,48 m oder 10,29 sec. Wartezeit, 5,20 Euro.

(3) Das Entgelt für die Fahrleistung wird für jede weitere angefangene besetzt zu fahrende Wegstrecke

von 34,48 m auf 0,10 Euro (km-Preis: 2,90 Euro) festgesetzt.

(4) Für die Anfahrt im Pflichtfahrgebiet wird kein Entgelt erhoben, ausgenommen bei Fahrten im

Pflichtfahrgebiet aus der Zone I in Zone II, die nicht in die Zone I zurückgehen, pauschal 5,00 Euro.

(5) Verkehrsbedingte Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden mit 0,10 Euro pro

10,29 sec. (= 35,00 Euro pro Stunde) berechnet. Als verkehrsbedingte Wartezeit gilt jedes

verkehrsbedingte Halten oder Langsamfahren des Taxis mit einer Fahrgeschwindigkeit unter

13,5 km/h.

Vom Fahrgast georderte Wartezeit beträgt für jede angefangene 8,57 Sekunden 0,10 Euro

(= 42,00 Euro pro Stunde).

Als vom Fahrgast georderte Wartezeit gilt jedes vom Kunden veranlasste Halten des Taxis. Die

Umschaltung zwischen verkehrsbedingter zur vom Fahrgast georderten Wartezeit erfolgt durch den

Fahrer.

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(6) Für Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus kann der Fahrpreis vor Antritt der Fahrt für die gesamte

Fahrstrecke frei vereinbart werden. Diese Entgelte dürfen jedoch das Wegstreckenentgelt nach Abs. 3

nicht übersteigen.

(7) Für vergebliche Anfahrten im Pflichtfahrgebiet sind dem Besteller in der Zone I 6,25 Euro und in der

Zone II 12,50 Euro zu berechnen.

(8) Für den Einsatz eines Großraumtaxis (mindestens 6 Fahrgastplätze) von mindestens 5 Fahrgästen kann 

ein Zuschlag von 7,00 Euro erhoben werden.

 

§ 8
Zahlung des Fahrgeldes
(1) Das Fahrgeld ist nach Beendigung der Fahrt an den Fahrer/die Fahrerin zu zahlen. Der Fahrer/die Fahrerin kann jedoch schon vor Antritt der Fahrt einen Vorschuss verlangen, wenn der voraussichtliche Fahrpreis 10,00 Euro übersteigt oder berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes bestehen.
(2) Der Fahrer/die Fahrerin hat bei dem auszuführenden Fahrauftrag Wechselgeld für mindestens 10,00 Euro mitzuführen.
(3) Beförderungsentgelte sind Barpreise. Bei Fahrten gegen Rechnung kann ein Zuschlag von 2,60 Euro für Rechnungslegung erhoben werden.
 

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Wir sind an 7 Tagen/Woche für sie da!

Unsere Bürozeiten sind:

Mo. - Fr. 07.00 - 19.00 Uhr

 

Ausserhalb der Bürozeiten werden sie bei Anruf direkt an einen/eine unserer Fahrer*innen

weitergeleitet.

 

Taxiruf Kickbusch

Hamburger Str. 21
21244 Buchholz in der Nordheide

 

Telefon: +49 4181 / 4 3 2 1

E-Mail: info@taxi-kickbusch.de

 

 

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