Taxiruf Kickbusch
Taxiruf Kickbusch

Tarife

Neben der Grundgebühr staffeln sich unsere Tarife unter anderem nach der Entfernung Ihres Zielortes. Einen Anhaltspunkt über unsere Gebühren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

 

Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung. Demnach gelten für Buchholz in der Nordheide folgende Preise:

 

 

Leistung

Preis

Taxifahrten

 

Grundpreis pro Fahrt:

  4,50  Euro

km-Preis:

  2,50  Euro

Wartezeit pro Stdunde Fahrgastbedingt:

  38,--  Euro

Verkehrsbedingte Wartezeiten

  32,60 Euro


 

§ 7 Beförderrungsentgelte

(1) Der Fahrpreis im Pflichtfahrgebiet setzt sich aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die Fahrleistungen

und etwaigen Wartegeldern sowie der Anfahrtgebühr nach Abs. 4 zusammen, unabhängig von der

Anzahl der beförderten Personen.

(2) Der Grundpreis beträgt für jede Fahrt einschließlich einer Fahrleistung für eine besetzt zu fahrende

Wegstrecke von bis zu 40,00 m oder 11,04 sec. Wartezeit, 4,50 Euro.

(3) Das Entgelt für die Fahrleistung wird für jede weitere angefangene besetzt zu fahrende Wegstrecke

von 40,00 m auf 0,10 Euro (km-Preis: 2,50 Euro) festgesetzt.

(4) Für die Anfahrt im Pflichtfahrgebiet wird kein Entgelt erhoben, ausgenommen bei Fahrten im

Pflichtfahrgebiet aus der Zone I in Zone II, die nicht in die Zone I zurückgehen, pauschal 5,00 Euro.

(5) Verkehrsbedingte Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden mit 0,10 Euro pro

11,04 sec. (= 32,60 Euro pro Stunde) berechnet. Als verkehrsbedingte Wartezeit gilt jedes

verkehrsbedingte Halten oder Langsamfahren des Taxis mit einer Fahrgeschwindigkeit unter

13,5 km/h.

Vom Fahrgast georderte Wartezeit beträgt für jede angefangene 9,47 Sekunden 0,10 Euro

(= 38,00 Euro pro Stunde).

Als vom Fahrgast georderte Wartezeit gilt jedes vom Kunden veranlasste Halten des Taxis. Die

Umschaltung zwischen verkehrsbedingter zur vom Fahrgast georderten Wartezeit erfolgt durch den

Fahrer.

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(6) Für Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus kann der Fahrpreis vor Antritt der Fahrt für die gesamte

Fahrstrecke frei vereinbart werden. Diese Entgelte dürfen jedoch das Wegstreckenentgelt nach Abs. 3

nicht übersteigen.

(7) Für vergebliche Anfahrten im Pflichtfahrgebiet sind dem Besteller in der Zone I 6,25 Euro und in der

Zone II 12,50 Euro zu berechnen.

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Wir sind 7 Tage die Woche rund um die Uhr für Sie verfügbar!

 

Taxiruf Kickbusch
Hamburger Str. 21
21244 Buchholz in der Nordheide

 

Telefon: +49 4181 / 4 3 2 1

E-Mail: info@taxi-kickbusch.de

 

 

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